Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf

Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

  • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
  • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
  • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

Rechtsgrundlage

Identifikationsverordnung - IVO

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion