Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)

Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

Häufige Ursachen von Überschuldung

  • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

  • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

  • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

  • bargeldloses Konsumverhalten

  • Verpflichtungen aus Bürgschaften

  • aggressive oder irreführende Werbung

  • unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)

  • Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen

  • rechtlich komplexe oder unklare Situationen

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz