Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Soziale Rehabilitation
Zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien besteht eine Vielzahl an Maßnahmen seitens der unterschiedlichen Stellen.
Die nachfolgende Auflistung stellt einen groben Überblick dar. Es wird empfohlen, sich an folgende Stellen zu wenden:
- das Amt der jeweiligen Landesregierungen
- das Sozialministeriumservice
- den zuständigen Versicherungsträger
Nicht abschließender Überblick über Unterstützungsleistungen:
Medizinische Hilfen
- Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
- Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
- Orthopädische Versorgung: Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
- Hauskrankenpflege
- Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten
Pädagogische Hilfen
- Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
- Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
- Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung
Hilfen zur beruflichen Eingliederung
- Berufliche Ausbildung, Ein-, Um- oder Nachschulung, Arbeitstraining und Arbeitserprobung
- Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung
- Lohnzuschüsse als Ausgleich für Minderleistung
- Unterbringung auf einem geschützten Arbeitsplatz (→ USP)
- Berufliche Rehabilitation (→ USP)
- Beschäftigungstherapie
Hilfen zur sozialen Eingliederung
Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
- Zuschüsse zum Beispiel für
- Den Kauf eines Personenkraftwagens
- Die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
- Soziale Dienste
- Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
- Heimunterbringung
- Förderungen zur sozialen Rehabilitation
Hilfe zum Lebensunterhalt
Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz