Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Telefonieren am Steuer – Allgemeine Informationen
Während der Fahrt ist für die Lenkerin/den Lenker eines Kfz das
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sowie
- jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons (Handy), ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist,
verboten.
Daher ist z.B. auch das Schreiben und das Lesen von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media-Kanälen sowie das Internetsurfen während der Fahrt ausdrücklich verboten und strafbar.
Tipp
Alle Details zum verschärften Handyverbot am Steuer finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Fixe Freisprecheinrichtungen müssen eine Vorrichtung zur Befestigung von Mobiltelefonen haben, die der Lenkerin/dem Lenker die Bedienung des Telefons mit einer Hand ermöglicht, ohne ihre/seine Körperhaltung wesentlich zu verändern.
Mobile Freisprecheinrichtungen müssen einen Kopfhörer haben, der mit einem ausreichend langen Verbindungskabel oder schnurlos mit dem Mobiltelefon verbunden ist. Wird ein Verbindungskabel verwendet, darf dieses nicht durch das Blickfeld des Lenkers verlaufen. Das Mikrofon muss so angebracht sein, dass ein einwandfreies Sprechen möglich ist und dass die beim Lenken erforderliche Körperhaltung beim Telefonieren nicht wesentlich verändert werden muss. Die freie Sicht und die Bewegungsfreiheit dürfen nicht eingeschränkt sein und das Mobiltelefon muss mit einer Hand zu bedienen sein.
Ein Verstoß wird mit 100 Euro Organmandat geahndet. Im Falle einer Anzeige kann die Behörde eine Geldstrafe bis 140 Euro verhängen.
Rechtsgrundlagen
- § 102 Abs 3 Kraftfahrgesetz (KFG)
- FreisprecheinrichtungsV
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie