Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Naarn im Machlande |
Empfehlung |
Lärmverursachende Tätigkeiten |
erlaubt:
zu unterlassen:
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Nebelberg |
keine Vorgaben |
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Neufelden |
Empfehlung |
Rasenmähen und lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
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zu unterlassen:
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Neuhofen an der Krems |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Neuhofen im Innkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Neukirchen an der Enknach | Empfehlung | Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten |
zu unterlassen:
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Neukirchen an der Vöckla |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Neukirchen bei Lambach |
keine Vorgaben |
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Neumarkt im Hausruckkreis |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Gartengeräten (z.B. Benzinrasenmäher) gilt nicht für: Maschinen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Produktionsbetriebes Verwendung finden |
verboten:
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Neumarkt im Mühlkreis |
keine Vorgaben |
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Niederkappel |
keine Vorgaben |
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Niederneukirchen |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Niederthalheim |
keine Vorgaben |
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Nußbach |
Verordnung |
Betrieb von Gartengeräten mit Motor (z.B. Rasenmäher, Rasentrimmer und ähnliche) Das Verbot gilt auf allen Grundstücken, die im jeweils rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Nußbach, der jeweils einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung darstellt, als Bauland ausgewiesen sind. |
verboten:
Ausnahme: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion