Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines – Europawahl 2024
Hinweis
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.
In Österreich wurden am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (20 Mitglieder von insgesamt 720). Als Stichtag wurde der 26. März 2024 festgesetzt. Die Europawahl 2024 fand in allen 27 Mitgliedstaaten zwischen dem 6. Juni und dem 9. Juni 2024 statt.
Die Europawahl ist eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, ergibt sich − abhängig vom Wahlergebnis − aus deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.
Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, vor allem die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU, Haushaltsbefugnisse und demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit der amtierenden Präsidentin im Jahr 2024 endet, wirkte sich das Ergebnis der Europawahl auch auf die Ernennung ihrer Nachfolgerin/ihres Nachfolgers aus.
Hinweis
Das Bundesministerium für Inneres hatte für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag konnte von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus war die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.
Wahlgrundsätze
Die Europawahl erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. Es wird das System des Verhältniswahlrechts angewandt. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl, Wahlkarte oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.). Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle von höchstens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen festlegen. In Österreich gilt − wie bei Nationalratswahlen − die Vier-Prozent-Hürde.
Neuerungen durch die Wahlrechtsreform 2023
- Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können bei postalischer Zustellung den Status ihrer Wahlkarte (z.B. "ausgestellt", "bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
- "Vorwahltag mit Wahlkarte": Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme gleich bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat abzugeben.
- Auszählung der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
- Wahlkundmachung und Wählerevidenz: Wie viele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind, geht aus der Kundmachung im Haus nicht mehr hervor. Im Gegenzug kann die eigene Eintragung in die Wählerevidenz mit der ID-Austria überprüft werden. Der erforderliche QR-Code ergibt sich aus der Kundmachung.
- Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Wahlschablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden.
- Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden wurden in Statutarstädten gestrichen. Deren Aufgaben als Wahlbehörde übernehmen die Bezirkswahlbehörden.
Weiterführende Links
- Wahlkalender (→ BMI)
- Aufstellung der Wahllokale (→ BMI)
- Europawahl 2024 (→ BMI)
- Europawahl 2024 (→ BKA)
- Europawahl 2024 (→ Europäisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
- Europawahlordnung (EuWO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Inneres