Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Ablöse

Unter einer Ablöse versteht man eine einmalige Zahlung, die im Zusammenhang mit der Übernahme einer Mietwohnung geleistet wird, etwa für Möbel oder bauliche Veränderungen. So kann z.B. eine Käuferin/ein Käufer für eine eingebaute Küche oder für eine neu installierte Heizung Ablöse zahlen. Ob eine solche Zahlung zulässig ist, hängt vom Mietrecht ab.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sind Ablösen für die bloße Wohnungsüberlassung, für den Verzicht auf Kündigungsgründe oder für gesetzlich ohnehin bestehende Rechte unzulässig. Solche Vereinbarungen sind nichtig, und bereits geleistete Zahlungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.

Erlaubt sind Ablösen, wenn eine konkrete Gegenleistung besteht und der verlangte Betrag sachlich gerechtfertigt ist. Typische Beispiele dafür sind Möbel zum Zeitwert oder Verbesserungen, die für nachfolgende Mieterinnen/Mieter einen Nutzen bringen. Die Zahlung muss dabei angemessen sein.

Mieterinnen/Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen eine Investitionsablöse verlangen, wenn sie selbst Verbesserungen durchgeführt haben. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen wesentlich waren, in den letzten 20 Jahren erfolgt sind und auch weiterhin von Nutzen sind.

Unzulässige Zahlungen können rechtlich angefochten werden. Betroffene können sich an die Arbeiterkammer, die Mietervereinigung, den österreichischen Mieter- und Wohnungseigentümerbund oder eine Wohnberatungsstelle wenden. Für Vermieterinnen/Vermieter bietet die Wirtschaftskammer Beratung an.

Rechtsgrundlagen

Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz