Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Zustimmungserklärung bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Nach Verlust oder Diebstahl des Typenscheins muss bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins angefordert werden. Dazu benötigt man eine Zustimmungserklärung (oft auch als "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezeichnet) der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Nach einem Diebstahl muss bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.
Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hier aber um keine österreichweite Regelung).
Falls eine Verlustanzeige benötigt wird, ist das Fundamt zu kontaktieren.
Der neue Typenschein darf weiters erst ausgestellt werden, wenn durch eine Abfrage bei einer dafür zur Verfügung stehenden Datenbank die Unbedenklichkeit der Duplikatausstellung bestätigt worden ist; eine solche Abfrage kann unterbleiben, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Juli 2007 erstmals zugelassen worden ist.
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung: die Behörde, in deren Sprengel die Besitzerin/der Besitzer des Fahrzeuges ihren/seinen Hauptwohnsitz hat.
- In Städten mit Bundespolizei: die Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→ BMI)
- In Städten ohne Bundespolizei bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Städten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Für ein Typenschein-Duplikat: die Generalimporteurin/der Generalimporteur
Verfahrensablauf
Die Zustimmungserklärung ist bei der Behörde zu beantragen, in deren Sprengel die Besitzerin/der Besitzer des Fahrzeuges ihren/seinen Hauptwohnsitz hat. Man kann sich auch vertreten lassen. Dafür muss eine schriftliche Vollmacht ausgestellt werden.
Mit der Zustimmungserklärung der Behörde kann von der Generalimporteurin /vom Generalimporteur des Fahrzeugs ein Typenschein-Duplikat angefordert werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung:
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Diebstahlsanzeige oder Verlustanzeige bzw. Erklärung über den Verlust
- Vollmacht, wenn die Besitzerin/der Besitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)
Für ein Typenschein-Duplikat:
- Zustimmungserklärung
Kosten
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung:
Die Kosten können je nach Bundesland variieren. Die jeweilige Behörde informiert darüber.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Kraftfahrgesetz (KFG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie