Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Studienberechtigungsprüfung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Studienberechtigungsprüfung bietet die Möglichkeit, für eine bestimmte Studienrichtung ohne Ablegen der Reifeprüfung (Matura) zugelassen zu werden. Sie berechtigt jeweils nur zum Besuch jener Studienrichtung, für die sie abgelegt wird.
Für folgende zehn Studienrichtungsgruppen kann die Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden:
- Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien;
- Ingenieurwissenschaftliche Studien;
- Künstlerische Studien;
- Naturwissenschaftliche Studien;
- Rechtswissenschaftliche Studien;
- Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien;
- Theologische Studien;
- Medizinische und Veterinärmedizinische Studien;
- Lehramtsstudien;
- Studien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern.
Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende fünf Prüfungen:
- eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
- zwei oder drei Prüfung(en), die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für das angestrebte Studium der betreffenden Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer)
- eine oder zwei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten aus dem Bereich des angestrebten Studiums (Wahlfach oder Wahlfächer)
Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde. Über die Ablegung jeder Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. Das Rektorat hat nach Vorliegen aller Prüfungszeugnisse ein Studienberechtigungszeugnis für die jeweilige Studienrichtungsgruppe auszustellen. Dieses Studienberechtigungszeugnis gilt für jede Universität, Pädagogische Hochschule und Fachhochschule, an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist
Wird ein Studium, z.B. aufgrund einer Studienberechtigungsprüfung, erfolgreich abgeschlossen, berechtigt dieser Studienabschluss zum Besuch jedes weiteren beliebigen Universitätsstudiums. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Studienzulassung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Nähere Informationen zum Thema "Studium ohne Matura" finden sich auch auf den Seiten der Arbeiterkammer.
Voraussetzungen
Zur Studienberechtigungsprüfung kann antreten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestalter 20 Jahre
- Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates oder der Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung
- Nachweis einer über die allgemeine Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
Zuständige Stelle
Das Ansuchen ist schriftlich beim Rektorat jener Universität oder Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule einzubringen, bei der ein Studium der angestrebten Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Studienberechtigungsprüfung (→ Erwachsenenbildung.at)
- Studienberechtigungsprüfung (→ BMBWF)
- Studium ohne Matura (→ AK)
- Studiversum (→BMBWF)
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung