Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Konkursverfahren (Schuldenregulierungsverfahren)

Allgemeine Informationen

Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, Lösungen zwischen Gläubigerinnen/Gläubigern und Schuldnerinnen/Schuldnern zu finden, die die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin/des Schuldners beheben.

Tipp

Für alle Anträge liegen bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen entsprechende Formulare auf. Die Anträge können aber auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.

 Nähere Informationen zum Thema → Insolvenz bei Unternehmen finden sich auf USP.gv.at.

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, und zwar im Zeitpunkt des Einlangens des Antrags bei Gericht.

Verfahrensablauf

Das Konkursverfahren kann auf Antrag einer Schuldnerin/eines Schuldners oder einer Gläubigerin/eines Gläubigers eingeleitet werden.

Bei Erfüllung aller formellen Voraussetzungen wird das Konkursverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet.

Die erste Verhandlung findet etwa zwei Monate nach der Konkurseröffnung statt. Hier wird überprüft, ob die Gläubigerinnen/Gläubiger ihre Forderungen in der jeweiligen Höhe zu Recht angemeldet haben.

Achtung

Zu der ersten Verhandlung muss die Schuldnerin/der Schuldner unbedingt persönlich erscheinen, weil ihr/sein Antrag ansonsten als zurückgezogen gilt.

Das Privatkonkursverfahren dauert etwa zwei bis sechs Monate oder auch länger.

Erforderliche Unterlagen

Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz