Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Ablauf Schuldenregulierungsverfahren
Allgemeine Informationen
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, eine gerichtliche Schuldenregulierung zu ermöglichen und redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine wirtschaftliche Entschuldung zu eröffnen.
Für alle Anträge liegen bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen entsprechende Formulare auf. Für alle Anträge liegen bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen entsprechende Formulare auf. Der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens unterliegt dem gesetzlichen Formularzwang und ist mittels Formblatt einzubringen.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Bezirksgericht zum Zeitpunkt der Antragstellung. In der Regel jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verfahrensablauf
Einleitung
Das Schuldenregulierungsverfahren kann auf Antrag der Schuldnerin/des Schuldners oder einer Gläubigerin/eines Gläubigers eingeleitet werden.
Eröffnung
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird das Schuldenregulierungsverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet.
Erste Verhandlung
Die erste Tagsatzung findet in der Regel einige Wochen nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens statt. Dabei werden insbesondere die angemeldeten Forderungen geprüft.
Die Schuldnerin/der Schuldner muss zu den gerichtlichen Tagsatzungen, zu denen sie/er geladen wird, persönlich erscheinen. Andernfalls kann dies nachteilige verfahrensrechtliche Folgen haben.
Das Schuldenregulierungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Die konkrete Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Erforderliche Unterlagen
Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download.
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
