Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.
Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Voraussetzungen
Für die Bewerberin/den Bewerber:
- Erforderliches Mindestalter: 17,5 Jahre (für Klasse B)
- Ärztliches Gutachten
- Nachweis über die Durchführung der theoretischen und praktischen Grundschulung sowie der theoretischen Einweisung in einer Fahrschule
Für die Begleitperson:
- Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
- Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
- Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
- Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber
Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.
Zuständige Stelle
Hinweis
Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.
Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.
- In Städten mit Landespolizeidirektion: die Landespolizeidirektion
- In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ LPD Burgenland)
Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.
Verfahrensablauf
Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Erforderliche Unterlagen
Für die Begleitperson:
- Eventuell Führerschein
- Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
- Zulassungsschein
- Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
- Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
- Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
- Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Für die Bewerberin/den Bewerber:
- Bestätigung der Fahrschule über die Absolvierung der theoretischen und praktischen Grundschulung sowie der theoretischen Einweisung
Für das Übungsfahrzeug:
- Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist
Hinweis
Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.
Kosten
Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 122 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 65b Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Zum Formular
Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie