Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Anmeldung im Ausland
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.
Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch im Kapitel Umzug.
Erforderliche Unterlagen
Zur Mindestanforderung an Dokumenten zählen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Abmeldebestätigung aus Österreich
- Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes im Ausland
Bei längeren Auslandsaufenthalten wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.
Zusätzliche Informationen
Meldepflicht für Wehrpflichtige: Wehrpflichtige Österreicher, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen ihren Wohnsitz unverzüglich der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.
Weiterführende Links
- Übersiedlung ins Ausland (→ BMEIA)
- Treffpunkt AuslandsösterreicherInnen (→ BMEIA)
- Online-Registrierung – Längerer Auslandsaufenthalt (→ BMEIA)
- Österreichische Vertretungen (→ BMEIA)
- Stellung (→ Österreichisches Bundesheer)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten