Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Checkliste - Übersiedlung mit eigenem Kfz
Übersiedlung mit eigenem Kfz 
Thema Detailinformationen Erledigt
Überstellung  Zunächst muss das Kfz nach Österreich überstellt werden (z.B. mit einem ausländischen Überstellungskennzeichen).  
Führerschein Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.  
Genehmigungsdatenbank Bei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.  
Fahrzeugtypisierung Hat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden.  
Normverbrauchsabgabe (NoVA) Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe – NoVA (→ USP) bezahlt werden.  
Zulassung Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden.  
Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für NoVA bis 3,5 Tonnen).  
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Thema Detailinformationen Erledigt
Führerschein Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.  
Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion