Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

L17 – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

Allgemeine Informationen

Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B" (B-Führerschein mit 17 Jahren – L17) gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Grundausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Grundausbildung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15,5 Jahre
  • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Ausbildungsfahrten durchführen
  • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
  • Ärztliches Gutachten

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

Verfahrensablauf

In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

Spätestens bei der Theorieprüfung:

  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

Kosten

Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie