Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland
Allgemeine Informationen
Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.
Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:
- Vertiefung von schulischer Vorbildung,
- Persönlichkeitsentwicklung,
- Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
- Berufsorientierung,
- Stärkung sozialer Kompetenzen,
- Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
- das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.
Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.
Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:
- Bildungs- und Aufklärungsarbeit
- wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
- Kinder- und Jugendbetreuung
- Sozial- und Behindertenhilfe
- Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
- Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
- Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
- Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
- Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
- Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
- Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.
Mindestalter
Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.
Dauer
Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.
Taschengeld
Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.
Familienbeihilfe
Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Anrechnung auf den Zivildienst
Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.
Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.
Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).
Weiterführende Links
- Freiwilligenjahr im Ausland (Freiwilligenweb)
- Anerkannte Träger Ausland (Freiwilligenweb)
- Freiwilligendienste im In- und Ausland (Zivildienstserviceagentur)
- Freiwilliges Engagement (BMASGPK)
- freiwillig-engagiert.at (ARGE Freiwilligenzentren) – Online-Plattform der Servicestelle für Freiwilliges Engagement in Österreich
