Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zur Schwangerschaft von Jugendlichen

Wenn eine Jugendliche schwanger ist, sollte sie sich Rat und Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen holen. Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht, liegt aber immer bei den werdenden Eltern. Einen allgemeinen Ratschlag, was im Fall einer ungewollten Schwangerschaft zu tun ist, gibt es nicht.

Die Frage, ein Kind zu bekommen oder nicht, ist für das weitere Leben von entscheidender Bedeutung. Um das Richtige zu tun, ist es wichtig, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.

Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es einige Möglichkeiten:

  • das Kind bekommen und die Erziehung selbst übernehmen
  • das Kind bekommen, aber die Obhut für bestimmte Zeit einer Pflegefamilie übertragen
  • das Kind zur Adoption freigeben
  • oder aber auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs 

Achtung

Wird eine Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt ist, schwanger, besteht die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Abbruchs. Ältere Jugendliche können die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn beenden.

Wichtig ist, sich so bald wie möglich Hilfe und Unterstützung in einer Beratungsstelle oder von einer Vertrauensperson zu holen.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz