Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt
Eintragungen
Die Grundbuchseintragungen (A2-, B- und C-Blatt) werden nach laufenden Nummern (LNR) geordnet. Innerhalb jeder Nummer werden die einzelnen Einträge zusätzlich mit Kleinbuchstaben (a, b, c …) unterschieden.
Eine neue Nummer bekommt jede Eintragung, die für sich allein steht – also nicht zu einer anderen Eintragung dazugehört. Diese Eintragungen werden der Reihe nach erfasst – also chronologisch.
Eintragungen, die zu einer bereits bestehenden Nummer gehören (z. B. Ergänzungen oder Änderungen), werden nicht als eigene Nummer, sondern unter einem weiteren Kleinbuchstaben bei der bestehenden Nummer eingetragen.
Jede Eintragung beginnt mit der sogenannten Tagebuchzahl. Das ist die Nummer des Grundbuchsakts, in dem über diese Eintragung entschieden wurde. Danach folgt der eigentliche Text der Eintragung:

Löschungen
Wenn eine Eintragung gelöscht wird, bleiben ihre ursprünglichen Ordnungsmerkmale – das heißt die laufende Nummer (LNR) und der zugehörige Kleinbuchstabe – in der Regel dauerhaft vergeben. Das heißt: Diese Ordnungsmerkmale dürfen nicht wiederverwendet werden – außer in ganz bestimmten Fällen, wie zum Beispiel wenn eine frühere Eintragung durch eine gerichtliche Entscheidung wiederhergestellt wird.
Jede Eintragung bleibt damit eindeutig identifizierbar, auch wenn sie gelöscht wurde.
Gelöschte Eintragungen verschwinden zwar aus dem aktuellen Bestand, sie werden aber nicht endgültig entfernt. Sie bleiben im sogenannten Verzeichnis der gelöschten Eintragungen gespeichert und können dort weiterhin eingesehen werden.
Dass eine Eintragung gelöscht wurde, erkennt man daran, dass bei der laufenden Nummer oder bei den Buchstaben eine Lücke entsteht. Zum Beispiel kann im B-Blatt unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) nur der Buchstabe "g" stehen, während "a" bis "f" fehlen. Das zeigt: Diese früheren Eintragungen wurden gelöscht:

Der Hinweis „gelöscht“ erscheint im Grundbuch nur dann, wenn eine Eintragung entweder als letzte unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) oder als letzter Buchstabe innerhalb dieser laufenden Nummer (LNR) in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen übertragen worden ist.
Sobald eine nachfolgende Eintragung erfolgt, sei es mit einer neuen laufenden Nummer (LNR) oder einem weiteren Buchstaben innerhalb derselben, so wird der Hinweis "gelöscht" entfernt, weil die betreffende Eintragung nicht mehr die letzte ist:
