Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Mittelschule
Die Mittelschule (MS) ist die Pflichtschule für die 10- bis 14-Jährigen in Österreich. Alle Schülerinnen und Schüler können nach positivem Abschluss der Volksschule eine Mittelschule besuchen.
Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.
Die Mittelschule hat das Ziel, jede Schülerin/jeden Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen/Schüler gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.
Grundsätzlich werden in der Mittelschule alle Schülerinnen/Schüler in allen Unterrichtsgegenständen gemeinsam in der Klasse unterrichtet. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache (Englisch) sowie in Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches stehen den Lehrkräften verschiedene pädagogische Maßnahmen zur Verfügung, um die Schülerinnen/die Schüler bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem das Unterrichten im Lehrendenteam (Teamteaching), schulautonome Gruppenbildungsmaßnahmen oder die Förderung in Förder- und Leistungskursen.
Auch Schülerinnen/Schülern mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Mittelschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Mittelschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht. Die zuständigen Diversitätsmanagerinnen/Diversitätsmanager der jeweiligen Bildungsdirektionen unterstützen die Erziehungsberechtigten und den neuen Schulstandort darin, bestmögliche Bedingungen für eine inklusive Beschulung der Schülerin/des Schülers, seiner Behinderung und den individuellen Bedürfnissen entsprechend, zu schaffen. Für die Förderung stehen qualifizierte Pädagoginnen/Pädagogen zur Verfügung. Unterrichtet und beurteilt wird nach dem jeweiligen im SPF-Bescheid festgelegten Lehrplan. Der gemeinsame Unterricht eröffnet behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten gemeinsamer Lernerfahrungen.
Der Lehrplan der Mittelschule ist in den Fachinhalten ident mit dem des Realgymnasiums. Die Schulen haben die Möglichkeit schulautonom inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Es gibt vier mögliche Schwerpunktbereiche:
- Sprachlich-humanistisch-geisteswissenschaftlich
- Naturwissenschaftlich-mathematisch
- Ökonomisch-lebenskundlich
- Musisch-kreativ
Darüber hinaus gibt es auch Sonderformen von Mittelschulen mit musischem oder sportlichem beziehungsweise skisportlichem Schwerpunkt (Musikmittelschule, Sportmittelschule, Skimittelschule).
Leistungsbeurteilung seit dem Schuljahr 2020/21
In der 5. Schulstufe wird das Notensystem wie in der Volksschule mit der 5-teiligen Notenskala in allen Unterrichtsgegenständen fortgeführt.
Ab der 6. Schulstufe wird bei der Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen/der Schüler in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache zwischen zwei Leistungsniveaus, mit den Bezeichnungen "Standard" und "Standard AHS", unterschieden. In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1-5 möglich. Dabei entspricht die Beurteilung
- nach dem Bildungsziel des Leistungsniveaus "Standard AHS" der Beurteilung an der AHS-Unterstufe,
- mit "Genügend" im Leistungsniveau "Standard AHS" der Beurteilung mit "Gut" im Leistungsniveau "Standard",
- mit "Nicht Genügend" im Leistungsniveau "Standard AHS" bestenfalls der Beurteilung mit "Befriedigend" im Leistungsniveau "Standard",
- mit "Sehr gut" im Leistungsniveau "Standard" zumindest der Beurteilung mit "Befriedigend" im Leistungsniveau "Standard AHS".
Ergänzende Rückmeldung
Um die individuellen Stärken sichtbar zu machen, erhalten alle Schülerinnen/Schüler wie bisher zusätzlich zu den Zeugnissen eine Ergänzende Differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL), in der die Leistungsstärken und Lernfortschritte beschrieben sind. Darüber hinaus finden regelmäßig Kind-Eltern-Lehrende-Gespräche (KEL-Gespräche) statt, in denen Schülerinnen/Schüler gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und Lehrenden über Lernerfolge, Lernfortschritte und Lernprozesse sprechen.
Übertrittsberechtigungen seit dem Schuljahr 2020/21
Übertritt in eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule
(mit Matura; zum Beispiel AHS, HTL, HAK, BORG, HLW)
Eine Schülerin/ein Schüler, die/der die erste Klasse der Mittelschule erfolgreich absolviert hat, darf in die zweite Klasse der AHS-Unterstufe wechseln, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer höheren Schule möglich, wenn die Schülerin/der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Abweichend von den angeführten Bestimmungen setzt die Aufnahme von Schülerinnen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die 2., 3. oder 4. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule den Besuch der vorhergehenden Stufe der Mittelschule oder der Sonderschule voraus.
Übertritt in eine mindestens 3-jährige mittlere Schule
(ohne Matura; zum Beispiel Fachschule, Handelsschule)
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe setzt die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule voraus, dass sie in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder gemäß dem Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als mit "Befriedigend" beurteilt wurden. Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Übertritt in die Polytechnische Schule
Der Übertritt in eine Polytechnische Schule steht allen offen.
Übertritt von der AHS-Unterstufe in die Mittelschule
Schülerinnen/Schüler, die eine Schulstufe der AHS-Unterstufe erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt in die nächsthöhere Schulstufe einer Mittelschule zu wechseln.
Aufsteigen in die 6. Schulstufe
Schülerinnen/Schüler, die in der 5. Schulstufe einer AHS in einem oder zwei Pflichtgegenständen mit "Nicht genügend" beurteilt wurden, sind berechtigt, Wiederholungsprüfungen abzulegen. Bei mehr als zwei negativen Beurteilungen müssen sie die 5. Schulstufe in der Mittelschule jedenfalls wiederholen.
Aufsteigen in die 7. und 8. Schulstufe
Schülerinnen/Schüler, die in der 6. oder 7. Schulstufe einer AHS in jenen Pflichtgegenständen, die in der Mittelschule leistungsdifferenziert geführt werden, mit "Nicht genügend" beurteilt wurden, sind zum Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt und werden dort dem Leistungsniveau "Standard" zugeordnet.
Bei der Beurteilung mit "Nicht genügend" in einem oder zwei nicht differenzierten Pflichtgegenständen sind sie berechtigt, Wiederholungsprüfungen abzulegen. Bei mehr als zwei negativen Beurteilungen in nicht differenzierten Pflichtgegenständen muss die Schulstufe auch in der Mittelschule wiederholt werden.
Übersicht
Schulstufe |
5. bis 8. Schulstufe (10. bis 14. Lebensjahr) |
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Voraussetzungen |
Erfolgreicher Abschluss der 4. Schulstufe (Volksschule) Nachweis des Besuches der Volksschule oder Sonderschule bei Schülerinnen/Schülern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf |
Dauer |
Vier Jahre |
Inhalte |
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Besonderheiten |
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Schulformen | Einzelne Mittelschulen sind sogenannte Sonderformen: Musikmittelschule, Sportmittelschule, Skimittelschule. Für eine Aufnahme in eine Sondeform muss ein Eignungstest abgelegt werden. |
Abschluss |
Mit einem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule ist der Besuch folgender weiterführender Schulen möglich: |
Bei Fragen zur Mittelschule können Sie sich an die jeweilige Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes oder an die Schulleitung der Mittelschule in Ihrer Region wenden. Die Schulen bieten zur Information auch Tage der offenen Tür an, an denen die Schule besucht werden kann.
Weiterführende Links
- Übersicht aller MS-Standorte in Österreich (→ BMBWF)
- Die Mittelschule (→ BMBWF)
- Broschüre: Die Mittelschule - Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21 im Überblick (→ BMBWF)
- Bildungsdirektionen (→ BMBWF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung