Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Umweltinformation – Grundlagen und Definitionen

Definition "Umweltinformationen"

Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sind alle Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger Form, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen:

  • Zustand von Umweltbestandteilen (z.B. Luft, Wasser, Boden, Lebensräume, Artenvielfalt)
  • Umweltfaktoren (z.B. Stoffe, Energien, Abfall, Lärm, Strahlung)
  • (Verwaltungs)maßnahmen, die sich auf Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder diese schützen (z.B. Gesetze, Pläne, Programme)
  • Kosten/Nutzen-Analysen über derartige Maßnahmen
  • Umsetzung des Umweltrechts
  • Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit

Informationspflichtige Stellen

Informationspflichtige Stellen im Sinne des UIG sind:

  • Verwaltungsbehörden und unter deren Aufsicht stehende Verwaltungsorgane sowie gesetzlich eingerichtete Beratungsorgane (z.B. Bundesbehörden, Umweltbundesamt, Forstschutzorgane)
  • Organe von Gebietskörperschaften, wenn sie Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes übernehmen (z.B. Ressourcenbeschaffung von Bund, Ländern und Gemeinden)
  • Juristische Personen öffentlichen Rechts, die gesetzlich übertragene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umwelt ausüben (z.B. Wasserverbände, Abfallverbände)
  • Natürliche oder juristische Personen privaten Rechts, die von einer der oben genannten Stellen kontrolliert werden oder die öffentliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt erfüllen (z.B. Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorger)

Hinweis

Informationen über landesrechtlich geregelte Bereiche (z.B. Naturschutz, Baurecht) unterliegen den einzelnen Landesumweltinformationsgesetzen.

Welche Informationen müssen in jedem Fall weitergegeben werden?

Informationen über

  • den Zustand von Umweltbestandteilen (z.B. Wasser, Luft, Boden, Lebensräume)
  • Lärm- oder Strahlenbelastung
  • Emissionen von Stoffen, Lärm, Abfall, Strahlung in die Umwelt
  • Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten
  • den Verbrauch von natürlichen Ressourcen (z.B. Wasser, Luft oder Boden)

müssen jedenfalls frei zugänglich sein und dürfen nur wegen bestimmter Mitteilungsschranken verweigert werden.

Hinweis

Für andere Informationen kann es daneben auch andere Mitteilungsbeschränkungen, sogenannte Ablehnungsgründe geben. Nähere Informationen zu diesen Themen finden sich im Kapitel "Mitteilungsbeschränkungen".

Weiterführende Links

Laufend erweiterte Liste der umweltinformationspflichtigen Stellen (→ Umweltbundesamt)

Rechtsgrundlagen

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie