Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Schutzzonen

Allgemeine Informationen

Sogenannte Schutzzonen sollen die unmittelbare Umgebung insbesondere von Schulen, Kindergärten und Kindertagesheimen sicherer machen.

Zu diesem Zweck kann die Sicherheitsbehörde einen bestimmten Ort mit einer Verordnung zur Schutzzone erklären. Eine Schutzzone umfasst ein sogenanntes Schutzobjekt (z.B. Schule) und einen Bereich im Umkreis von höchstens 150 m um das Schutzobjekt.

Wird eine Schutzzone errichtet, sollen möglichst viele der Betroffenen darüber informiert werden, z.B. durch Aushang des Verordnungstextes in der Schutzzone sowie im Umfeld der Zone. Um besonders schützenswerte Personen in der Schutzzone tatsächlich zu schützen, kann die Polizei Personen, von denen bestimmte Gefahren ausgehen, wegweisen und ihnen das Betreten der Schutzzone verbieten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einrichtung einer Schutzzone ist, dass an diesem Ort überwiegend minderjährige Menschen in besonderem Ausmaß von gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB), nach dem Verbotsgesetz (VerbotsG) oder nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) bedroht sind. Die strafbaren Handlungen müssen nicht direkt gegen Minderjährige selbst gerichtet sein; es genügt, wenn die Gefahr für den zu schützenden Personenkreis mittelbar entsteht, wie etwa durch weggeworfene Spritzen von Drogensüchtigen.

Treffen diese Voraussetzungen zu, wird per Verordnung der örtliche und zeitliche Umfang der Schutzzone festgelegt. Der zeitliche Umfang ist auf bestimmte Zeiträume einzuschränken, wenn der gewünschte Schutz dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Fristen

Die Verordnung einer Schutzzone tritt nach längstens sechs Monaten außer Kraft. In jedem Fall ist die Verordnung von der Behörde aber aufzuheben, sobald eine Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Sie kann aber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen neuerlich erlassen werden.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Errichtung einer Schutzzone

Eine Schutzzone kann von der Sicherheitsbehörde von Amts wegen eingerichtet werden. Die/der Verfügungsberechtigte des Schutzobjektes (z.B. die Schulleitung) kann die Einrichtung auch bei der Sicherheitsbehörde anregen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens ist es hilfreich, die Anregung zu begründen und Vorschläge für die örtliche und zeitliche Begrenzung der Schutzzone zu machen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres