Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Höhe der Familienbeihilfe
Die nachfolgenden Beträge gelten für jene Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten.
Die Familienbeihilfe beträgt für das Kalenderjahr 2024 pro Kind und Monat:
Alter des Kindes | Betrag pro Monat |
---|---|
ab Geburt | 132,30 Euro |
ab 3 Jahren | 141,50 Euro |
ab 10 Jahren | 164,20 Euro |
ab 19 Jahren | 191,60 Euro |
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie:
- Für zwei Kinder gewährt wird, um 8,20 Euro für jedes Kind
- Für drei Kinder gewährt wird, um 20,20 Euro für jedes Kind
- Für vier Kinder gewährt wird, um 30,70 Euro für jedes Kind
- Für fünf Kinder gewährt wird, um 37,20 Euro für jedes Kind
- Für sechs Kinder gewährt wird, um 41,50 Euro für jedes Kind
- Für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 60,30 Euro für jedes Kind
- Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 180,90 Euro pro Monat.
Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.
Achtung
Im August wird jeweils ein Schulstartgeld von 116,10 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für August. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.
Die Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, finden sich auf der entsprechenden Informationsseite.
Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt 67,80 Euro pro Kind und Monat.
Tipp
Informationen zur "erhöhten Familienbeihilfe" finden sich im Bereich "Menschen mit Behinderungen" auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Familienbeihilfen-Rechner (BKA – Sektion Familien und Jugend)
- Familienbeihilfe-Rechner (AK)
- Familienbeihilfe (BKA – Sektion Familien und Jugend)
(u.a. Information zur Gewährung der Familienbeihilfe in Fällen mit Auslandsbezug) - Familienbeihilfenbeträge für Kinder,die sich ständig im EU/EWR-Raum und der Schweiz aufhalten
- Schrittweise Erhöhung der Familienbeihilfe (BGBl I Nr. 35/2014)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt