Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Reisepass verloren

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Verlust in Österreich

Bei einem Verlust des Reisepasses in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich. 

Ebenso ist die Wiederauffindung eines Reisedokumentes umgehend der Passbehörde zu melden. Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden, jedoch sehen die Einreisebestimmungen einiger Länder trotz Widerruf vor, dass die Einreise mit einem einmal als verloren gemeldeten Reisedokumenten nicht möglich ist.

Hinweis

Bürgerinnen/Bürger aus anderen Staaten als Österreich sollten sich für die Ausstellung eines Notpasses an die Vertretungsbehörde ihres Heimatstaates (→ BMEIA) wenden.

Verlust im Ausland

Im Ausland muss zunächst eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.

Zurück in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.

Ebenso ist die Wiederauffindung eines Reisedokumentes umgehend der Passbehörde zu melden. Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden, jedoch sehen die Einreisebestimmungen einiger Länder trotz Widerruf vor, dass die Einreise mit einem einmal als verloren gemeldeten Reisedokument nicht möglich ist.

Hinweis

Eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass ohne Visum ist im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich. Eine Möglichkeit besteht lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr 170 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.

Aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses in Österreich in Betracht gezogen werden.

Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.

Ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass gestohlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres