Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Beratung und Vorbereitung auf die Geburt

Achtung

Diese Informationen gelten für alle Geburten in Österreich.

Sobald eine Schwangerschaft festgestellt wurde, ist eine regelmäßige ärztliche Betreuung durch eine Gynäkologin/einen Gynäkologen wichtig. Nur dann kann bei dem geringsten Anzeichen einer gesundheitlichen Gefährdung rechtzeitig die entsprechende Behandlung erfolgen. Auch die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Eltern-Kind-Pass sollten zeitgerecht durchgeführt werden.

Hinweis

Nähere Informationen zur Schwangerschaft von Jugendlichen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Geburtsvorbereitungskurse werden österreichweit beispielsweise von folgenden Institutionen und Personen angeboten:

Schwangerschaftsgymnastik wird in ganz Österreich in Geburtenabteilungen von Krankenanstalten angeboten, bei

Ergänzend zur ärztlichen Beratung gibt es spezialisierte psychosoziale Beratungsstellen (Schwangerenberatung). Frauen, die in einer schwierigen Lebenssituation schwanger sind, die die Schwangerschaft belastet oder Hilfe benötigen, erhalten dort sozialrechtliche Informationen, Begleitung bei Krisen, Gespräche zum Thema Eltern-Werden, Förderung der Mutter-Kind-Beziehung und praktische Hilfen. Neben schwangeren Frauen können sich auch werdende Väter an diese Beratung wenden.

Familienberatung (→ BKA)

Um Gesundheit und Wohlbefinden von schwangeren Frauen, werdenden Eltern und Familien mit Kleinkindern zu fördern, gibt es die Frühen Hilfen. Sie unterstützen vor allem Familien mit Herausforderungen und Belastungen kostenlos, auf freiwilliger Basis und auf Wunsch im Rahmen von Hausbesuchen dabei, die richtige Hilfe zu bekommen: von persönlicher Beratung über Begleitung bei Behördenwegen bis hin zu Anleitung und Unterstützung bei Pflege, Versorgung und Erziehung Ihres Kindes.

Frühe Hilfen − Unterstützung und Beratung (→ Gesundheit Österreich)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz