Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Mopedkauf

Vor allem bei größeren Anschaffung (z.B. Mopedkauf) wird die Zustimmung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters (i.d.R. eines Elternteils) zum  Abschluss eines Rechtsgeschäfts benötigt. Diese kann auch nachträglich eingeholt werden, allerdings ist der Kaufvertrag bis zur Erteilung der Zustimmung schwebend unwirksam. Das heißt, dass die Vertragspartnerin/der Vertragspartner der jugendlichen Person zwar grundsätzlich an den Kaufvertrag gebunden bleibt, die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts von der Zustimmung der Eltern abhängt. Damit das Geschäft nicht für eine lange Zeit in der Schwebe ist, kann die Vertragspartnerin/der Vertragspartner eine Frist zur Abgabe einer solchen Zustimmung setzen. 

Wenn die Eltern nicht zustimmen, ist der Kaufvertrag von Anfang an unwirksam, so als ob er nicht zustande gekommen wäre. In diesem Fall würde das Moped bei der Verkäuferin/beim Verkäufer bleiben bzw. müsste dieser/diesem zurückgegeben werden. Im Gegenzug müsste der Kaufpreis erstattet werden.

Hinweis:

Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, die eine jugendliche Person zustimmungslos abschließt, werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw. rechtswirksam. Durch Abgabe einer freiwilligen schriftlichen Erklärung (nachträgliche Anerkennung) durch die volljährig gewordene Person können sie aber Gültigkeit erlangen.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion