Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Anmeldung (Einschreibung)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für jene Kinder, die spätestens am 1. September ihren 6. Geburtstag feiern, beginnt die Schule mit dem ersten Montag (Wien, Niederösterreich, Burgenland) bzw. mit dem zweiten Montag im September (alle anderen Bundesländer).
Schulpflichtige Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule (Grundschule) angemeldet werden (Einschreibung). Die Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule erfolgt aufgrund der Schülereinschreibung. Die Einschreibefrist wird öffentlich bekanntgegeben.
Bitte nehmen Sie Ihr Kind zur Schülereinschreibung mit, damit sich die Schuldirektorin/der Schuldirektor einen ersten Eindruck von dem Kind verschaffen kann. Diese/dieser stellt auch die Schulreife des Kindes fest. Die schulpflichtig gewordenen Kinder, die nicht schulreif sind, müssen in die Vorschulstufe aufgenommen werden.
Maßgeblich sind auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass das Kind dem Unterricht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschförderkursen zugeteilt.
Erforderliche Unterlagen
Werden von den jeweiligen Bildungsdirektionen festgelegt (bzw. können direkt bei der betreffenden Schule erfragt werden).
Hinweis
Die Aufforderung zur Schülereinschreibung erfolgt mit einem offiziellen Schreiben. Viele Schulen veröffentlichen auf ihrer Website ebenfalls Informationen zur Einschreibung.
Tipp
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bildungsdirektion über die Ganztagsbetreuung an Pflichtschulen.
Zusätzliche Informationen
Anmeldung an Privatschulen
Bei der Anmeldung an Privatschulen ist es empfehlenswert, schon rechtzeitig vor der Schülereinschreibung mit der jeweiligen Direktion Kontakt aufzunehmen. Die meisten Privatschulen sind konfessionelle Schulen, daneben gibt es auch einige Schulen, die nach einem alternativen pädagogischen Konzept unterrichten, sowie international orientierte oder fremdsprachige Privatschulen.
Sofern eine Privatschule kein Öffentlichkeitsrecht hat, ist sie nicht berechtigt, Zeugnisse auszustellen. Gegebenenfalls ist dieser Schulbesuch von den Eltern/Erziehungsberechtigten bis zum Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres bei der zuständigen Bildungsdirektion anzuzeigen. Der zureichende Erfolg des Unterrichts ist jährlich zwischen dem 1. Juni und dem Ende des Unterrichtsjahres durch eine Prüfung vor einer Prüfungskommission nachzuweisen. Die Zuweisung zur Prüfungskommission erfolgt durch die Bildungsdirektion.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung