Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Studieren und Arbeiten für Drittstaatsangehörige

Studierende aus Drittstaaten

Studierende aus Drittstaaten dürfen erwerbstätig sein, wenn dadurch die Ausbildung als primärer Aufenthaltszweck nicht beeinträchtigt wird.

Studierende aus Drittstaaten unterliegen dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und benötigen für eine Beschäftigung in Österreich (auch für eine geringfügige) eine Beschäftigungsbewilligung. Diese muss von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice beantragt werden. Für eine Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden können Beschäftigungsbewilligungen ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden. Eine Beschäftigung über 20 Wochenstunden ist zwar nicht ausgeschlossen, allerdings kann diese nur genehmigt werden, wenn die Stelle nicht mit Arbeit suchend vorgemerkten inländischen oder integrierten ausländischen Arbeitskräften besetzt werden kann (Arbeitsmarktprüfung).

Aufenthalt zur Arbeitssuche und Unternehmensgründung

Studienabsolventinnen/Studienabsolventen aus Drittsaaten können ihre Aufenthaltsbewilligung "Student" um zwölf Monate zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung in Österreich verlängern, wenn sie

  • an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität
    - ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt
    - ein Bachelorstudium,
    - ein Masterstudium, oder
    - ein PhD- bzw. ein Doktoratsstudium
    absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben und
  • die allgemeinen Voraussetzungen (wie Krankenversicherungsschutz) erfüllen.

Rot-Weiß-Rot Karte für Studienabsolventinnen/Studienabsolventen

Studienabsolventinnen/Studienabsolventen aus Drittstaaten können nach erfolgreichem Studienabschluss auf eine Rot-Weiß-Rot Karte für Studienabsolventinnen/Studienabsolventen umsteigen, wenn sie

  • an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität
    - ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt,
    - ein Bachelorstudium,
    - ein Masterstudium, ober
    - ein PhD- bzw. ein Doktoratsstudium
    absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben,
  • ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes Beschäftigungsangebot eines konkreten Unternehmens (Arbeitsvertrag) erhalten,
  • für die beabsichtigte Beschäftigung ein monatliches Bruttoentgelt geboten wird, das mindestens dem ortsüblichen Entgelt inländischer Studienabsolventinnen/Studienabsolventen mit einer vergleichbaren Tätigkeit und Berufserfahrung entspricht und
  • die allgemeinen Voraussetzungen (wie Krankenversicherungsschutz) erfüllen.

Für diese Rot-Weiß-Rot Karte ist keine Arbeitsmarktprüfung vorgesehen.

Praktika

Für Ferial- oder Berufspraktika, die im Rahmen des Studiums in Österreich vorgeschrieben sind, ist keine Beschäftigungsbewilligungen erforderlich. Das Praktikum ist von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber spätestens drei Wochen vor Beginn dem Arbeitsmarktservice anzuzeigen. Das Arbeitsmarktservice stellt darüber eine Anzeigebestätigung aus.

Weiterführende Links

Arbeitsmarktservice (→ AMS) 

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft