Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Mitversicherung

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei ihren Eltern mitversichert.

Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden.

Werden die entsprechenden Voraussetzungen für die Mitversicherung (Alter unter 27 Jahren, Leistungsnachweis wie bei der Familienbeihilfe) erfüllt, kann eine Mitversicherung bei den Eltern (auch Groß- und Stiefeltern) oder bei der Ehegattin/dem Ehegatten beantragt werden. Es muss dabei klar sein, dass der Zeitaufwand für das Studium überwiegt.

Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bei den Eltern kostenlos mitversichern lassen. Voraussetzung hierfür ist der Bezug der Familienbeihilfe oder – nach dem altersbedingten Wegfall der Familienbeihilfe – der Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums (durch Zeugnisse).

Achtung

Die Mitversicherung von Kindern in Ausbildung ist längstens bis zum 27. Geburtstag möglich, wenn keine eigene Krankenversicherung vorliegt.

Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die Betroffene/der Betroffene nicht mehr als 500,91 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2023). Wird dieser Wert überschritten, wird die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer automatisch von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet und ist somit eigenständig versichert. Das ist auch der Fall, wenn Schülerinnen/Schüler bzw. Studentinnen/Studenten im Sommer ihr eigenes Geld verdienen. Wenn der Sommerjob beendet ist oder geringfügig weitergearbeitet wird, wird automatisch wieder auf die Mitversicherung bei den Eltern umgestellt – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Hinweis

Bezieherinnen/Bezieher einer Waisenrente oder Waisenpension sind automatisch krankenversichert.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung