Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist die gesetzliche Vertretung der Studentinnen/Studenten an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der ÖH ist für alle (ordentlichen und außerordentlichen) Studentinnen/Studenten verpflichtend. Zusätzlich besteht die Verpflichtung der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags. Der Mitgliedsbeitrag der ÖH beinhaltet eine Unfallversicherung für Studentinnen/Studenten.
Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag der ÖH 22,70 Euro pro Semester, wovon 70 Cent für die Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet werden. 13 Prozent des restlichen Mitgliedsbeitrags entfallen auf die Bundesvertretung der ÖH (ÖHBV). 87 Prozent bekommt die Vertretung an der Hochschule der eingeschriebenen Studentin/des eingeschriebenen Studenten.
Tätigkeit
Die ÖH bietet rund um das Leben von Studentinnen/Studenten Hilfe, Informationen und Unterstützung an. Weiters berät die ÖH in vielen Bereichen des Studienalltags, wie z.B. der Studienauswahl, beim barrierefreien Studieren, beim Studieren mit Kind, dem Studieren im Ausland oder dem Studieren in Österreich. Darüber hinaus bietet die ÖH umfassende Informationen zu den Themen Wohnen, Mobilität, Arbeiten sowie Soziales und Geld.
Zusammensetzung
Die ÖH ist eine österreichweit tätige Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von Studentinnen/Studenten gegenüber den Bundesministerien, Parteien und Hochschulen.
Die ÖH setzt sich zusammen aus:
- Bundesvertretung der ÖH
- Referate der ÖHBV
- Jeweilige Universitätsvertretungen (Hochschulvertretung)
- Referate der jeweiligen Universitätsvertretungen
- Fakultätsvertretungen
- Studienvertretungen (sogenannte Fachschaften)
Die jeweiligen Universitätsvertretungen agieren dabei eigenständig für ihre Universität und bilden somit die höchste Ebene der Studierendenvertretung an einer Universität.
Alle zwei Jahre findet die österreichweite Wahl der ÖH statt. Die Funktionsperiode der gewählten Vertreterinnen/Vertreter beginnt mit dem 1. Juli des jeweiligen Wahljahres und endet zwei Jahre danach am 30. Juni.
Weiterführende Links
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (→ ÖH)
Rechtsgrundlagen
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion