Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Religionsgemeinschaften in Österreich – Rechtsgrundlagen
Allgemeine Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften
- Anerkennungsgesetz 1874 (Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften)
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI): BGBl. I Nr. 39/2015
- Altkatholische Kirche Österreichs: RGBl. Nr. 99/1877
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 5/1973 bzw. BGBl. I. Nr. 20/2003
- Evangelische Kirche A.B. und H.B.: BGBl. Nr. 182/1961
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK): BGBl. Nr. 74/1951 in der Fassung BGBl. II Nr. 190/2004
- Freikirchen in Österreich: BGBl. II Nr. 250/2013
- Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 229/1967
- Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich: BGBl. I Nr. 39/2015
- Israelitische Religionsgesellschaft: RGBl. Nr. 57/1890 in der Fassung BGBl. Nr. 48/2012
- Jehovas Zeugen in Österreich: BGBl. II Nr. 139/2009
- Katholische Kirche: insbesondere BGBl. II Nr. 2/1934
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich: BGBl. Nr. 229/1955
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich: BGBl. I. Nr. 20/2003
- Neuapostolische Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 524/1975
- Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft: BGBl. Nr. 72/1983
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 129/1988 bzw. BGBl. I. Nr. 20/2003
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Religionsgemeinschaften, die den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erlangen, wird der Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch einen Feststellungsbescheid bestätigt. Dieser muss den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung enthalten.
Hinweis
Ausführliche Informationen zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion