Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Fundanzeige
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.
Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.
Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum.
Zuständige Stelle
Die Fundbehörde:
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
- in Wien: die Fundservicestellen der → Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice (→ Stadt Wien). Die Fundservicestellen der einzelnen Magistratischen Bezirksämter sind online mit dieser Zentrale verbunden. Ein beim Fundservice des Magistratischen Bezirksamtes abgegebener Gegenstand wird nach drei Tagen an die Zentrale weitergeleitet.
Tipp
In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer - sogenannte "Fundboxen" (→ Stadt Wien), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.
- Bei Fund von Schusswaffen und verbotenen Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial sind (z.B. Pistole oder Revolver):
- Die Sicherheitsbehörde oder eine Dienststelle der Polizei (→ BMI).
- Bei Fund von Kriegsmaterial (z.B. Maschinengewehr oder Handgranate):
- Unverzügliche Verständigung einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) oder des Militärs – Kriegsmaterial nicht an sich nehmen.
Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Justiz