Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen

Allgemeine Informationen

Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

Betroffene

In Österreich lebende Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen

Voraussetzungen

Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.

Zuständige Stelle

Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.

Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.

Verfahrensablauf

Aufgabenbereiche der Anlaufstellen

  • Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
  • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
  • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
  • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
  • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
  • Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Liste der Anlaufstellen (→ AST)

Rechtsgrundlagen

Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AuslBG).

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft