Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Kontradiktorische Vernehmung
Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.
Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.
Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.
Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.