Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Fischen in Kärnten – Verbote und Strafen

Verbote

Der Fischfang darf nur sachgemäß und weidgerecht ausgeübt werden. Bei der Ausübung des Fischfangs in Kärnten sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten:

  • Verwendung von Explosivstoffen, Betäubungsmitteln und Giften
  • Einsatz von Schusswaffen
  • Fischen mit Fischstechern, Harpunen oder Schlingen
  • Verwendung von Elektrofanggeräten (außer mit Bewilligung der Landesregierung)
  • Anwendung der Fangmethoden des Stechens, Anreißens, Prellens oder Keulens
  • Verwendung künstlicher Lichtquellen oder chemischer Leuchtstoffe zum Anlocken von Wassertieren
  • Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder

Strafen bei Übertretung

Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, die von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit Geldstrafe bis zu 4.000 Euro zu bestrafen sind:

  • Ausübung der Fischerei trotz Fehlens voller Handlungsfähigkeit
  • Ausübung der Fischerei ohne gültige Jahresfischerkarte oder gültige Fischergastkarte
  • Fangen von Wassertieren während der Schonzeit oder mit einer geringeren Größe als den Mindestfangmaßen, ohne eine Ausnahmebewilligung dafür zu haben
  • Nicht sachgemäße oder nicht weidgerechte Ausübung des Fischfangs oder Veranstaltung eines unzulässigen Wettfischens

Unter anderem sind folgende Verwaltungsübertretungen von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.000 Euro zu bestrafen:

Bei Vorliegen erschwerender Umstände kann die Jahresfischerkarte bis zur Höchstdauer von drei Jahren entzogen werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 35, 63 Kärntner Fischereigesetz (K-FG)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion