Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Zusammensetzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Es stehen drei Anwältinnen/Anwälte in der Gleichbehandlungsanwaltschaft – gegliedert nach dem Grund und Bereich der Diskriminierung – zur Verfügung.

Die Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen

  • bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber,
  • informieren über die rechtlichen Mittel und
  • unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!

Anwältin/Anwalt für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt

Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich zur Beratung an diese Anwältin/diesen Anwalt in der Arbeitswelt in Wien sowie an die Regionalanwältinnen/die Regionalanwälte in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz zu wenden.

Anwältin/Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt

Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an diese Anwältin/diesen Anwalt zu wenden.

Anwältin/Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen

Personen, die sich in sonstigen Bereichen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder aufgrund des Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an diese Anwältin/diesen Anwalt zu wenden.

Seit Juli 2017 sind auch die Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt