Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Autostoppen

Hinweis

Das Autostoppen auf Autobahnen und Schnellstraßen ist österreichweit verboten.

Was das Autostoppen auf anderen Straßen bzw. Plätzen angeht, kann es zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen, da in Österreich der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt ist, sondern Angelegenheit der Bundesländer ist. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Jugendschutzgesetze in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten Anfang 2019 anzugleichen.

In der Steiermark ist Autostoppen – sowie das sonstige Auffordern (z.B. über Internetplattformen) von unbekannten Lenkerinnen/Lenkern – unter 16 Jahren verboten, ausgenommen in Notsituationen, in Begleitung einer Aufsichtsperson oder wenn die Lenkerin/der Lenker oder eine mitfahrende Person das Kind bzw. die Jugendliche/den Jugendlichen kennt. Den Lenkerinnen/den Lenkern ist es verboten, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zum Mitfahren einzuladen und, wenn sie von diesen angehalten werden oder in sonstiger Weise zur Mitnahme aufgefordert werden, mitfahren zu lassen.

In Kärnten und Vorarlberg ist Autostoppen unter 14 Jahren verboten, ausgenommen in Notfällen, oder wenn das Kind die Lenkerin/den Lenker kennt. Den Lenkerinnen/den Lenkern ist es ebenso verboten, Kinder, die sie nicht kennen, im Auto mitzunehmen bzw. sie zum Mitfahren einzuladen.

In allen anderen Bundesländern ist das Autostoppen (außerhalb von Autobahnen und Schnellstraßen) erlaubt.

Zu beachten ist, dass das Autostoppen auch gefährlich sein kann, da man die Autofahrerin/den Autofahrer nicht persönlich kennt.

Letzte Aktualisierung: 16. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion