Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Gehsteigherstellung

Allgemeine Informationen

Je nach Rechtslage im jeweiligen Bundesland kann die Eigentümerin/der Eigentümer eines Neu-, Zu- oder Umbaus verpflichtet werden, entlang der Baulinie des Bauplatzes einen Gehsteig nach den Anordnungen der Baubehörde in der vorgeschriebenen Breite, Höhenlage und Bauart herzustellen, wobei es gleichgültig ist, ob an oder hinter der Baulinie gebaut wird.

Hinweis

Für einen bereits von der Gemeinde hergestellten Gehsteig kann unter Umständen ein Kostenersatz gefordert werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

Kosten

Die Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Zusätzliche Informationen

Eine notwendige Gehsteigauffahrt oder -überfahrt können Sie gegebenenfalls bei der Neuerrichtung eines Hauses mit der Baubewilligung mitbeantragen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion