Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheiten (KIOP-KPE)

Kaderpräsenzeinheiten (KIOP-KPE) haben die Aufgabe, innerhalb von fünf bis 30 Tagen für einen Einsatz im Rahmen von internationalen Organisationen zur Verfügung zu stehen. Sie stellen den ersten Schritt in Richtung einer auslandsbezogenen Professionalisierung des Österreichischen Bundesheeres dar.

Zur Entsendung zu Auslandseinsätzen sind eigens aufgestellte, rasch verfügbare, hochprofessionelle Truppen nötig.

Für die Aufnahme in eine Kaderpräsenzeinheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.

Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-KPE können sich folgende Personen melden:

  • Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst ableisten,
  • Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben,
  • Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes und
  • Frauen in der Personalreserve

Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.

Folgende Altersgrenze ist zu beachten:

  • Bei erstmaliger Einteilung
    • Rekruten und Chargen bis 30 Jahre

Bezüglich der Einteilung und Weiterverwendung von Offizieren und Unteroffizieren in einer Kaderpräsenzeinheit sind hinsichtlich allfälliger Altersbeschränkungen die entsprechenden Vorgaben (Laufbahnbild, Wechsel Truppe-Grundorganisation etc.) zu beachten.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Freiwillige Meldung
  • Persönliche und fachliche Eignung
  • Militärischer Bedarf

Während der Dauer der Auslandseinsatzbereitschaft wird ein zeitlich begrenztes Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine militärische Verwendung im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung abgeschlossen.

Hinweis

Die Ansprüche von Soldaten, die in Kaderpräsenzeinheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung der Kaderpräsenzeinheiten abrufbar.

Als Militär-Vertragsbediensteter besteht Anspruch auf Berufsförderung nach dem Militärberufsförderungsgesetz 2004. Als Berufsförderungsmaßnahmen kommen verschiedene Kurse und Ausbildungslehrgänge infrage.

Das Ausmaß der Berufsförderung beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses zwischen zwölf und 36 Monate. So gebührt z.B. nach Ende des dreijährigen Verpflichtungszeitraumes eine Berufsförderung von zwölf Monaten. Für jedes weitere Jahr erhöht sich die Berufsförderungsdauer um vier Monate bis zu einer maximalen Höhe von 36 Monaten.

Nähere Informationen über die Möglichkeiten einer Berufsförderung erteilen die Referentinnen/die Referenten für soziale Betreuung des zuständigen Militärkommandos.

oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formblatt "Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheit (KIOP-KPE) - Freiwillige Meldung" sowie das Merkblatt zur freiwilligen Meldung zu KIOP-KPE zum Download an.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung