Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Kapfenberg 

Verordnung 

lärmverursachende Arbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 15 Uhr

verboten: 

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Kainbach bei Graz

keine Vorgaben

 

 

22. Juni 2021

Kaindorf

Verordnung

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und ähnlichen lärmverursachenden Geräten wie Motor- und Kreissägen in verbauten Gebieten

Achtung:

Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombigeräten im gesamten Gemeindegebiet von Kaindorf ganzjährig und zu jeder Zeit verboten.

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Kalsdorf bei Graz Verordnung

lärmbelästigende Arbeiten wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Häckslern oder Ähnlichem

ausgenommen: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie gewerbliche Gärtnereien sind von dieser Regelung ausgenommen, soweit die lärmerregenden Arbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung notwendig sind.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 15 bis 19 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Kalwang 

keine Vorgaben 

 

 

21. Juni 2021

Kapfenstein

keine Vorgaben 

 

 

 

Kindberg 

Empfehlung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 16 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Kitzeck im Sausal 

keine Vorgaben 

 

 

1. Oktober 2019

Klöch keine Vorgaben    

1. Oktober 2019

Knittelfeld 

Richtlinie 

lärmbelästigende Gartenarbeiten, wie die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren
(z.B. Benzinrasenmäher)

gilt nicht für:

öffentliche Grünanlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

1. Oktober 2019

Kobenz 

Verordnung 

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen, Baumsägen und dgl.  

gilt nicht für: akkubetriebene Mähroboter, Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

15. Juli 2024

Köflach 

Verordnung 

lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Sägen, Häckseln etc.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

(Sommerzeit bis 20 Uhr)

  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

(Sommerzeit  bis 19 Uhr)

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

1. Oktober 2019

Krieglach

Verordnung

alle Gartenarbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind wie z.B. die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baum- und Kettensägen

zusätzlich:

Hämmern, Sägen, Schleifen, Bohren sowie das Zerkleinern von Brennholz

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Krottendorf-Gaisfeld

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Kumberg Verordnung

alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern und Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen

gilt nicht für:

landwirtschaftlich genutzte Flächen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 15 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

22. November 2024