Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Erwerb der Staatsbürgerschaft bei vermeintlicher Abstammung
In diesem Fall geht es um eine Fremde/einen Fremden, die vermeintliche Staatsbürgerin/der vermeintliche Staatsbürger kraft Abstammung war. Eine Feststellung der Vaterschaft oder ein Vaterschaftsanerkenntnis hat jedoch nachträglich ergeben, dass keine Abstammung vorlag. Die betroffene Person erwirbt die Staatsbürgerschaft rückwirkend mit dem Tag der Geburt mittels Anzeige. Die Behörde stellt den rückwirkenden Erwerb mit Bescheid fest.
Beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ist das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband grundsätzlich nicht erforderlich.
Beispiel
Die Mutter ist keine österreichische Staatsbürgerin, aber ihr Ehemann und vermeintlicher Vater A des ehelich geborenen Kindes ist österreichischer Staatsbürger. Das Kind wird in aufrechter Ehe geboren und daher aufgrund der Staatsbürgerschaft des vermeintlichen Vaters als österreichischer Staatsbürger gesehen. Wenn sich nun später entweder durch die Feststellung der Vaterschaft oder durch ein Vaterschaftsanerkenntnis des tatsächlichen Vaters herausstellt, dass A nicht Vater des Kindes ist, dann kann auch das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Abstammung von A erworben haben. Das Kind kann eine schriftliche Anzeige einbringen und die Behörde wird den rückwirkenden Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft feststellen.
Rechtsgrundlagen
§ 59 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres