Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Besondere Schulbeihilfe

Allgemeine Informationen

Die besondere Schulbeihilfe ist eine Beihilfe für berufstätige Schülerinnen/Schüler, die kurz vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule) stehen.

Die genaue Höhe der besonderen Schulbeihilfe wird aus einem Grundbetrag von 962 Euro monatlich errechnet (der Grundbetrag wird ab dem Schuljahr 2022/2023 jährlich angepasst).

Voraussetzungen

Schülerinnen/Schüler können die besondere Schulbeihilfe beantragen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Besuch einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule)
  • Voraussichtliche Ablegung der Abschlussprüfung im Schuljahr/Semester der Antragstellung
  • Zumindest einjährige berufliche Tätigkeit vor dem Schulbesuch (sogenannte Selbsterhalterin/sogenannter Selbsterhalter)
  • Nachweisliche unbezahlte Beurlaubung oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit innerhalb der sechs Monate, die der Abschlussprüfung vorangehen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten

Achtung

Im Jahr der Abschlussprüfung muss der Antrag jedenfalls rechtzeitig vor der Abschlussprüfung gestellt werden.

Die Gewährung der Beihilfe in Teilbeträgen ist auf Antrag möglich, wenn die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Antragsformulare und Informationsbroschüren zur besonderen Schulbeihilfe sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag muss bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.

Online-Antrag

Es besteht, unter Anmeldung mittels Bürgerkarte/Handysignatur und Beilage der entsprechenden Unterlagen, auch die Möglichkeit, auf schuelerbeihilfen.at (→ BMBWF) unter Punkt 5 einen Online-Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vor Schulbesuch
  • Nachweis über unbezahlte Beurlaubung oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit
  • Nachweis über Bezüge oder Beihilfen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (auch Weiterbildungsgeld)

Zusätzliche Informationen

Online-Ratgeber

Online-Ratgeber Schülerbeihilfen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 1a, 2, 3, 10 Schülerbeihilfengesetz

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung