Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Abhängigkeitsformen

Es wird zwischen folgenden Abhängigkeiten unterschieden:

  • Seelische (psychische) Abhängigkeit
    Die psychische Abhängigkeit zeigt sich in dem ständigen Verlangen nach einer psychoaktiven Substanz und dem Bedürfnis, diese wiederholt einzunehmen oder nach einer Handlung und dem Bedürfnis diese laufend auszuführen, um das Wohlbefinden herzustellen. Die/der Abhängige hat das Gefühl, ohne diese Substanz oder diese Handlung das Alltagsleben nicht mehr bewältigen zu können und stellt all ihre/seine anderen Bedürfnisse und Interessen in den Hintergrund.
  • Körperliche (physische) Abhängigkeit
    Der Körper gewöhnt sich durch wiederholte Einnahme an die psychoaktive Substanz, deren Wirkung nur vorübergehend ist (Toleranzentwicklung). Um weiterhin denselben gewünschten Bewusstseinszustand herstellen zu können, muss die Menge der eingenommenen Substanz meist laufend erhöht werden (Dosissteigerung). In Folge können bei einigen psychoaktiven Stoffen Entzugserscheinungen auftreten, wenn sie nicht eingenommen werden. Entzugserscheinungen können sich in Form von Unruhe, Gereiztheit, Schwitzen, Übelkeit, Zittern, Schlafstörungen, Schmerzen etc. äußern.
  • Soziale Abhängigkeit
    Die soziale Abhängigkeit wird häufig nicht eigens erwähnt, sondern mit der psychischen Abhängigkeit gleichgesetzt. Beide Abhängigkeitsformen sind auch sehr eng verknüpft und ihre Grenzen verschwimmen. Die soziale Abhängigkeit entsteht über die soziale Umgebung und die damit verbundene Aus- und Abgrenzung, die mit dem Konsum der Substanz oder dem abhängigmachenden Verhalten einhergeht. Dies spielt sowohl für den Konsum von "legalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: Alkohol durch Trinkrituale) als auch bei "illegalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: der Status innerhalb der "Szene") eine große Rolle.
Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz