Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Weiterversicherung ermöglicht auf Antrag den Erwerb von Versicherungsmonaten in der Pensionsversicherung auf freiwilliger Basis.
Die Weiterversicherung aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 ist kostenlos. Die Beiträge werden aus Bundesmitteln finanziert.
Eine Weiterversicherung kann grundsätzlich rückwirkend bis maximal zwölf Monate abgeschlossen werden.
Die Weiterversicherung endet
- mit dem Wegfall der Voraussetzungen oder
- durch eine Austrittserklärung der/des Versicherten zum Letzten eines Kalendermonats oder
- mit dem Ende des letzten bezahlten Monats, wenn für mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate keine Beiträge geleistet wurden.
Voraussetzungen
- mindestens zwölf Monate pflichtversichert in den letzten 24 Monaten vor Beendigung der Pflichtversicherung oder
- mindestens drei Monate pflichtversichert pro Jahr in den letzten fünf Jahren
- keine Vorversicherungszeiten notwendig bei Vorliegen von 60 Versicherungsmonaten (fünf Versicherungsjahren) in der gesetzlichen Pensionsversicherung (ausgenommen Monate der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung)
Fristen
- wenn keine 60 Versicherungsmonate in der Pensionsversicherung vorliegen: binnen sechs Monaten nach Beendigung der Pflicht-/Selbstversicherung
Der Versicherungsbeginn kann im Zeitraum zwischen einem Tag nach Beendigung der Versicherung und dem Monatsersten nach der Antragstellung frei gewählt werden. - wenn 60 Versicherungsmonate vorliegen: jederzeit
Der frühestmögliche Versicherungsbeginn ist der Erste des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt.
Zuständige Stelle
der jeweilige Pensionsversicherungsträger
Erforderliche Unterlagen
Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in dem Fall nachzureichen.
Kosten
Sofern Beiträge zu leisten sind, ist die Beitragshöhe von der Beitragsgrundlage abhängig. Sie ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienst des Kalenderjahres vor dem Beschäftigungsende, jedoch begrenzt durch einen Mindest- und Höchstbetrag.
- grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
- niedrigste Beitragsgrundlage: 950,40 Euro
- höchste Beitragsgrundlage: 7.070,00 Euro
- niedrigster Beitrag: 216,69 Euro
- höchster Beitrag: 1.611,96 Euro
Über Antrag ist eine Minderung der Beitragsgrundlage möglich, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers rechtfertigen.
Rechtsgrundlagen
das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers, zum Beispiel
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz