Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Anmeldung zur Eheschließung und Gültigkeit einer außerhalb von Österreich geschlossenen Ehe

Wer sich entschlossen hat, im Ausland zu heiraten, muss vorab Einiges berücksichtigen:

Für die Wirksamkeit einer Eheschließung im Ausland ist das österreichische internationale Privatrechtsgesetz zu beachten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich.

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist zumindest dann gültig, wenn sie nach der in diesem Land ortsüblichen Form geschlossen wurde. Welche Formvorschriften zu erfüllen sind, ist bei der Heiratsbehörde im Ausland oder bei der ausländischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) in Österreich zu erfahren.

Man kann sich im Ausland viele Behördenwege ersparen, wenn man sich vorab in Österreich Personenstandsurkunden mit einer Übersetzungshilfe ausstellen lässt. Diese sind beim zuständigen Standesamt erhältlich.

In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass die darin angeführten Verlobten die Ehe schließen können.

Standesämter können statt dem Ehefähigkeitszeugnis einen Teilauszug gemäß § 58 PStG über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft ausstellen. Mit dem Teilauszug gemäß § 58 PStG wird - wie mit dem Ehefähigkeitszeugnis - die Ehefähigkeit bestätigt. Der Unterschied zum Ehefähigkeitszeugnis besteht lediglich im Verfahrensumfang, indem bei dem Teilauszug gemäß § 58 PStG nur einer der Verlobten zu prüfen ist.

Tipp

Man sollte vor der geplanten Eheschließung im Ausland das zuständige Standesamt in Österreich kontaktieren, um die Namensführung in der Ehe zu klären. Für Österreicherinnen/Österreicher ist bei der Namensführung immer das österreichische Recht anwendbar.

Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind gesetzlich verpflichtet, über im Ausland erfolgte Änderungen in ihrem Personenstand zu informieren. Dadurch wird eine lückenlose Führung des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) gewährleistet. Entweder es erfolgt eine direkte Information bei einem österreichischen Standesamt durch die Betroffene/den Betroffenen bzw. durch deren gesetzlichen Vertreterin/dessen gesetzlichen Vertreter, oder die Information der inländischen Behörden erfolgt durch die Betroffenen über die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland.

Damit eine ausländische Heiratsurkunde in Österreich gültig ist, ist eventuell eine Überbeglaubigung notwendig. Diese Regel gilt nicht für alle Länder. Welche Länder davon nicht betroffen sind, erfährt man beim zuständigen Standesamt in Österreich oder bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres