Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Teilnahme an ELGA
Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil. Jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.
Widerspruch gegen die Teilnahme
Der ELGA-Teilnahme kann
- zur Gänze (generelles Opt-out) oder
- nur teilweise (partielles Opt-out)
widersprochen werden.
Partielles Opt-out
Partielles Opt-out bedeutet, dass der Teilnahme an bestimmten ELGA-Anwendungen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Anwendungen weiterhin teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.
Generelles Opt-out
Generelles Opt-out bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Die widersprechende Person ist keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.
Widerruf des Widerspruchs
Möchte die widersprechende Person wieder an ELGA teilnehmen, ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall werden zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandene ELGA-Gesundheitsdaten jedoch nicht rückerfasst.
Widerspruch und Widerruf erklären
ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch gegen die Teilnahme bzw. den Widerruf zu erklären:
- elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal (ELGA GmbH) mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
- oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.
Weiterführende Links
- Allgemeine Informationen zu ELGA
- Login und Teilnahme gestalten bei ELGA (Gesundheitsportal)
- Teilnahme an ELGA (ELGA GmbH)
- Kontakt und Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle (Gesundheitsportal)