Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Adoption eines Erwachsenen

Eine Volljährige/ein Volljähriger kann nur als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen der Annehmenden/dem Annehmenden und der/dem Volljährigen bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Zudem muss ein gerechtfertigtes Anliegen vorliegen (z.B. der Wunsch, eine innige Bindung durch die Adoption rechtlich in Erscheinung treten zu lassen). Auch wirtschaftliche Gründe (z.B. die Übergabe eines Betriebes oder einer Genossenschaftswohnung) können ausschlaggebend sein.

Zwischen der/dem Annehmenden und dem erwachsenen Adoptivkind, muss – wenn eine enge Beziehung wie zwischen leiblichen Eltern und Kindern bereits besteht – eine etwa mindestens fünf Jahre andauernde Hausgemeinschaft bestehen.

Hinweis

Die Annahme einer volljährigen Ausländerin/eines volljährigen Ausländers ist grundsätzlich möglich. Ihre/seine Staatsbürgerschaft bleibt dabei aber unberührt, d.h. sie/er wird nicht automatisch Österreicherin/Österreicher.

Ausländische Erwachsene können nur mehr adoptiert werden, wenn die angestrebte Adoption auch nach ihrem Heimatrecht gesetzlich erlaubt ist.

Seit  2016 ist ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren zwischen der/dem Annehmenden und dem erwachsenen Adoptivkind nicht mehr notwendig. Die Wahleltern müssen jedoch älter als das Wahlkind sein.

Falls Sie nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.

Weiterführende Links

Gerichtssuche (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz