Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Chancengleichheit - Definition

 Allgemeines

Kinder und Jugendliche sollen in allen Bereichen die gleichen Chancen haben und sich unabhängig von geschlechterstereotypen Zuweisungen entwickeln können – egal welche soziale, kulturelle oder religiöse Herkunft sie haben.

Auch wenn Kinder und Jugendliche im Allgemeinen heute viel freier aufwachsen, so gibt es dennoch häufig unterschiedliche Erwartungshaltungen an die Geschlechter. Sich gegen eingefahrene Rollenzuweisungen zu wehren und den eigenen individuellen Weg zu gehen, erfordert Mut und Unterstützung durch das soziale Umfeld. Wenn z.B. die Eltern bereits zu Hause in der Familie eine gleichberechtigte und faire Arbeitsteilung vorleben, wäre bereits schon viel gewonnen.

Genauso wie Frauen die Chance haben sollen, sich in einem technischen oder handwerklichen Beruf zu versuchen, sollen Männern die Türen offen stehen, sich im Erziehungs- und Pflegebereich zu engagieren, sowohl im beruflichen Feld, als auch im Privaten. Wenn Mädchen bereits in der Schule genauso wie Buben ermutigt werden, sich verstärkt mit Technik und Mathematik auseinanderzusetzen, dann trauen sie sich wahrscheinlich auch eher einen Beruf im MINT-Bereich zu (MINT bedeutet Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Genauso müssen Pädagoginnen/Pädagogen im alltäglichen Interaktionsgeschehen darauf achten, dass z.B. Buben, die sich entgegen dem Männlichkeitsstereotyp verhalten, in ihren individuellen Orientierungen und Interessen gestärkt werden und nicht Opfer von Homophobie und Mobbing werden.

Das Aufgreifen von Geschlechterfragen in der Schule kann durch Wissensvermittlung, Reflexion und Diskussion dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche selbstbestimmter und bewusster ihren Weg gehen können und dass sich Geschlechtersegregationen in der Gesellschaft kontinuierlich abbauen.

Geschlechtergerechte Schule – Reflexive Geschlechterpädagogik

Die Schule ist – neben dem Elternhaus und dem gesamten sozialen Umfeld  – von zentraler Bedeutung für die Ausbildung der Persönlichkeit der Schülerinnen/der Schüler. Sie soll die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der jungen Menschen fördern und dazu beitragen, Ungleichheiten abzubauen. Aufgabe der Pädagoginnen/Pädagogen ist es, gleiche Lern- und Entwicklungschancen für die Geschlechter herzustellen. Junge Menschen sollen erweiterte Handlungsmöglichkeiten entwickeln können.

Mit dem Grundsatzerlass "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung" werden Schulen, Schulleitungen und Pädagoginnen/Pädagogen aufgefordert, einen reflektierten Umgang mit der Dimension des Geschlechts in der von heterogenen Lebenswelten geprägten Schule zu entwickeln. Die öffentliche Schule soll einen neutralen Rahmen zur Verfügung stellen, in dem alle Kinder und Jugendlichen die sie betreffenden Themen und Fragen in altersadäquater Weise im Sinne einer lebendigen Diskussions- und Streitkultur und frei von religiös oder kulturell begründeten Denkverboten diskutieren können.

Tipp

Weiterführende Informationen zum Grundsatzerlass "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung" (→ BMBWF) finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung