Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Schutz von Zeugen im Strafverfahren
Das Gericht ist verpflichtet, den höchstpersönlichen Lebensbereich von Zeugen zu schützen. Insbesondere müssen Richter die Zeugen auf deren besondere Schutzmöglichkeiten hinweisen.
Bei ernster Gefährdung für das Leben und/oder die Gesundheit des Zeugen bzw. wenn sich ein Zeuge aufgrund bestimmter Anhaltspunkte bedroht fühlt, kann das Gericht Maßnahmen zum Schutz von Zeugen ergreifen.
Zeugen können insbesondere verlangen, dass
- auf die Angabe ihrer Adresse im Akt verzichtet wird. Bei mündlicher Befragung in der Hauptverhandlung kann anstatt des Wohnorts auch eine andere Kontaktadresse für das Gericht (z.B. die Adresse des Arbeitsplatzes) angegeben werden. Es kann auch darauf verwiesen werden, dass die Adresse unverändert geblieben ist. Die Adresse kann auch aufgeschrieben statt gesagt werden (damit sie der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis gelangt).
- in bestimmten Fällen (z.B. bei Stalking-Fällen) die Beschränkungen der Meldeauskunft greift (Auskunftssperre).
- der Angeklagte bei der Zeugeneinvernahme in der Hauptverhandlung vorübergehend den Verhandlungssaal verlassen muss.
- Zuhörer in bestimmten Fällen von der ganzen oder von Teilen der Verhandlung ausgeschlossen werden (Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung generell verboten).
Besonders schutzbedürtige Opfer (u.a. Opfer eines Sexualdelikts, minderjährige Opfer) können insbesondere
- die Beantwortung von Fragen nach ihrem Intimleben sowie von Fragen nach Einzelheiten der strafbaren Handlung, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, verweigern.
- verlangen, im Rahmen einer kontradiktorischen Vernehmung auf schonende Weise vernommen zu werden. Die Zeugeneinvernahme wird dann in einem abgesonderten Raum durchgeführt und durch ein Video in den Verhandlungssaal übertragen.
Minderjährige Opfer eines Sexualdelikts müssen immer schonend vernommen werden. In der Regel werden Kinder und Jugendliche durch Kinderpsychiater bzw. Kinderpsychologen befragt und erhalten psychosoziale Prozessbegleitung.
Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Vernehmung von Zeugen ist immer erlaubt. Bei unter 14-Jährigen ist dies sogar zwingend gesetzlich vorgesehen.
Personen, die Opfer von Sexual- und Gewaltverbrechen geworden sind, können sich an spezialisierte Beratungsstellen wenden, die u.a. auch Prozessbegleitung anbieten. Der Opfernotruf 0800/112 112 ist eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten in Österreich.
