Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

Achtung

Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion