Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Jugendcoaching

Allgemeine Informationen

Jugendcoaching ist ein Serviceangebot an der kritischen Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben, welches Unterstützung bei beruflicher Orientierung und Auswahl der passenden Lehrausbildung, Qualifizierung oder alternativer Wegen zur Integration in (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt anbietet. Darüber hinaus wird bei persönlichen Problemlagen individuelle Beratung, Begleitung und Betreuung angeboten.

Das Beratungsangebot Jugendcoaching soll Jugendlichen mit Behinderungen sowie Jugendlichen mit Assistenzbedarf bzw. mit multiplen Problemlagen eine Zukunftsperspektive eröffnen und sie befähigen, eigenständig die für sie passende Entscheidung für Ihre (Aus-)Bildung nach Beendigung der Pflichtschulzeit zu treffen. Insbesondere sollen ausbildungspflichtige Jugendliche angesprochen werden.

Die Unterstützung umfasst Beratung, Begleitung, Betreuung und Case Management. Jugendcoaching erstellt ein Neigungs- und Eignungsprofil, führt eine Analyse der Stärken und Schwächen durch, stellt einen allfälligen Nachschulungsbedarf fest, zeigt berufliche Perspektiven auf und erstellt einen individuellen Karriere- und Entwicklungsplan. Beim Jugendcoaching handelt es sich um keine konkrete Ausbildung, sondern um ein Begleitungsangebot.

Zuständige Stelle

Jugendcoaching wird von Trägereinrichtungen zur Förderung der Beruflichen Teilhabe angeboten.
Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (→ SMS) gefördert).

Für bestimmte Behindertengruppen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen aufgrund der Kommunikation in Gebärdensprache).

Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer (→ AK) oder an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) wenden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz