Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft (Fußfessel)
Es besteht die Möglichkeit, dass Strafgefangene den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Mit der sogenannten Fußfessel können sie sich in ihrer Unterkunft aufhalten und einer geeigneten Beschäftigung, z.B. einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Kinderbetreuung, nachgehen. Dabei muss sich der Strafgefangene angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Vollzugsanstalt unterwerfen, z.B. werden Zeiten, in der der Strafgefangene in der Unterkunft sein muss, vorgegeben.
Einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann der Strafgefangene vor Strafantritt oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe stellen.
Die Entscheidung über diesen Antrag trifft der Leiter des Gefängnisses, das im Sprengel des Landesgerichtes liegt, in dem auch die Unterkunft des Strafgefangenen oder Verurteilten liegt und auch über Einrichtungen zur elektronischen Überwachung verfügt.
Der Antrag kann unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
- die zu verbüßende oder noch zu verbüßende Strafzeit übersteigt nicht 24 bzw. (bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten sowie terroristischen Strafsachen) 12 Monate oder
- wird voraussichtlich 24 bzw. 12 Monate nicht übersteigen, weil z.B. mit einer bedingten Entlassung gerechnet werden kann,
- geeignete Unterkunft im Inland
- geeignete Beschäftigung
- Einkommen, mit dem der Lebensunterhalt bestritten werden kann
- Kranken- und Unfallversicherungsschutz
- schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Prognose, dass nach Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und sonstiger Risikofaktoren sowie bei Einhaltung der aufzuerlegenden Bedingungen diese Vollzugsform nicht missbraucht wird
Die notwendigen Erhebungen, um die Voraussetzungen zu klären bzw. das Aufsichtsprofil zu erstellen, erfolgen mit Unterstützung des Vereins Neustart.
Der Strafgefangene muss grundsätzlich einen Kostenbeitrag zum elektronischen Hausarrest leisten.
Für Sexualstraftäter gibt es strengere Kriterien, die beim elektronisch überwachten Hausarrest erfüllt sein müssen, damit diese Vollzugsform angewendet werden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der elektronisch überwachte Hausarrest widerrufen werden.
Weiterführende Links
Formulare
- Antrag auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests
- Vermögensbekenntnis zur Befreiung vom Kostenersatz für den elektronisch überwachten Hausarrest
- Einzugsermächtigung
- Einverständniserklärung über die Bedingungen der Lebensführung
- Einwilligungserklärung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Person